Die Kartoffel in der industriellen Verwertung

Alkohol:
47. Wo liegen die Preise für Gärungsalkohol?

Die Bundesmonopolverwaltung (BMonV) ist gesetzlich verpflichtet, den Alkoholerzeugern kosten-deckende Übernahmepreise zu zahlen und den Alkohol an die Verwender unter dem Selbstkostenpreis abzugeben. Zum Ausgleich seiner Verluste wird das Monopol aus dem Bundeshaushalt jährlich mit rund 300 Millionen DM unterstützt. Diese Beihilfe wird bis zum Jahr 2003 um 30 % (90 Millionen DM) gekürzt. Der restliche Betrag soll nur noch an Brennereien unter 500 Hektoliter Brennrecht ausgeschüttet werden.

Die Steuereinnahmen aus Kartoffel-Trinkbranntwein belaufen sich auf etwa 1,2 Milliarden DM (s. Frage 46). Die BMonV hat den Übernahmepreis für einen Hektoliter (= 100 l) Kartoffelalkohol einer 500-Hektoliter-Brennerei im Betriebsjahr 1998/99 auf 297,95 DM erhöht. Der Preisanstieg ergab sich allein aus der Umrechnung der festen Kosten auf die durch Kürzung der Jahresbrennrechte geringere Jahreserzeugung (s. Frage 46). Bei unverändertem Brennrecht wäre der Grundpreis aufgrund niedrigerer Heizölpreise gesunken. Die Spannbreite der Preise reicht von 230,25 DM je Hektoliter für Alkohol aus Reststoffen der Kartoffelverarbeitung bis zu 752 DM je Hektoliter für Kernobstalkohol. Fällt die Ernte von Brennereikartoffeln in einem Jahr besonders hoch aus, können die Brennereien bereits im Vorgriff einen Teil ihres Brennrechts des Folgejahres nutzen.

Wegen des hohen Steuersatzes (s. Frage 46) ist der Rohstoff Kartoffel am Preis für ein Gläschen Schnaps von 20 Milliliter gerade noch mit einem Pfennig beteiligt.



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