5 - Kartoffeleinkauf

9. Was geschieht mit zu großen Speisekartoffeln?

Die sogenannten Übergrößen (Quadratmaß über 55 mm) müssen bei einer vorgeschriebenen Sortierbandbreite von 30 mm für Kleinpackungen von 5 kg und weniger (s. Frage 6), absortiert werden. Sie können dann dem Verbraucher als "Jumbo-Kartoffeln" angeboten werden. Es sind oft Absortierungen von Chips-Kartoffeln; Chips sollen nämlich nicht zu groß sein, damit die Scheiben gut in die Tüte passen. Diese Übergrößen eignen sich zur Zubereitung von Pommes frites, Reibeplätzchen und "Bakers" (s. Kap. 7, Frage 30).- Ein hoher Anteil von Unter- und Übergrößen ist für Erzeuger und Händler ungünstig, da sich diese Knollen, die aus der üblichen Größensortierung herausfallen, schwerer vermarkten lassen (s. Frage 8).



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