5 - Kartoffeleinkauf

7. Warum halten die Kartoffelhändler die Handelsklassenverordnung (HKVO) für überflüssig?

Durch EU-Recht ist die deutsche HKVO aufgeweicht worden; denn in der Europäischen Union (EU) gilt, dass Verordnungen in einem EU-Land auch in einem anderen gelten müssen. Daher sind Kartoffeln, die im Ausland nach den dort gültigen Bestimmungen verpackt worden sind, zum Verkauf in Deutschland zugelassen. In den Niederlanden ist die HKVO ganz weggefallen. Hier handeln die Marktpartner Qualitätskriterien und Verpackung miteinander aus.

Auch die deutschen Kartoffelhändler würden die HKVO gern abgeschafft sehen, weil sie sich un-gleich behandelt fühlen, denn nur die Händler, nicht aber die Direktvermarkter, müssen Speisekartoffeln nach den Regeln der HKVO abpacken (s. Frage 6). Da der Marktanteil von direkt vermarkteten Kartoffeln sich 30 % annähert, wird ein zunehmender Anteil der Kartoffeln nicht mehr nach den Regeln der HKVO gehandelt (s. Frage 2).

Deutsche Kartoffeln werden nach Meinung der Kartoffelhändler durch die Anwendung der im Vergleich zu den internationalen Kartoffelhandelsbedingungen wesentlich strengeren deutschen HKVO diskriminiert, weil sie immer nach der strengen Verordnung verpackt werden müssen. Andererseits schreibt heute schon der Lebensmitteleinzelhandel dem Kartoffelgroßhandel, den Abpackbetrieben und den Erzeugern vor, wie Qualität und Verpackung der Kartoffel auszusehen haben.



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