Kartoffelversuch der BASF verhindert

- Kategorie Nachrichten, Zucht, Gentechnik

BASF versucht weiterhin, über den Umweg von Versuchen die Europäische Kommission zu drängen, den kommerziellen Anbau von Amflora in Europa zuzulassen. Ein neuerlicher Versuch in Falkenberg (Elster) wurde von bewußten Mitbürgern gestört.

60 Menschen beteiligten sich am Sonntag, den 13.04.2008 an einer Fahrraddemonstration zu einem geplanten Versuchsfeldern. Dort war ein weiterer Versuch mit genmanipulierten Kartoffeln geplant. Auf dem Feld schlieĂźlich pflanzten die Demonstranten gentechnikfreie Kartoffelsorten, und verhinderten so den Versuch mit vertretbarem Aufwand wissenschaftlich auszuwerten. BASF deutete bereits an, dass man zur Aufgabe des Versuches gezwungen sei.
Aufgerufen hatte zu dieser Aktion das Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik. Diese lokale Gruppe ist in Bernau (Landkreis Barnim, nördöstlich von Berlin) aus Protest gegen Genversuchsfeldern in Schönfeld (Agrevo, Schering) und Tempelfelde (Monsanto) entstanden. Mittlerweile hat diese Gruppe ihren Aktionsradius auf andere Versuchsfelder in Brandenburg ausgeweitet und versucht den Verkauf gentechnisch manipulierter Nahrungsmittel zu verhindern sowie weiter über die Gefahren aufzuklären.

Die beschriebene Aktion wurde von der Polizei, die sich aber ansonsten zurĂĽckhielt, beobachtet.

BVL genehmigt GVO-Freilandversuche

- Kategorie Allgemein, Kartoffel, Nachrichten, Gentechnik

Obschon die öffentliche Meinung der Gentechnik in Lebensmitteln mehr als skeptisch gegenüber steht, hat das Landwirtschaftsministerium mehrere Freilandversuche mit gentechnisch veränderten (GVO) Zuckerrüben und Kartoffeln genehmigt.
Bei den Pflanzen handelt es sich um ZuckerrĂĽben und Kartoffeln.

ZuckerrĂĽben
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2008 der Firma Planta die Freisetzung gentechnisch veränderter Zuckerrüben genehmigt. Die Pflanzen sollen an zwei Standorten in der Gemeinde Northeim (Niedersachsen) sowie in Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Dreileben (Sachsen-Anhalt) freigesetzt werden. Die genehmigten Freisetzungsflächen umfassen maximal 6000 Quadratmeter je Standort und Jahr mit einer Bestandesdichte von acht bis zwölf Pflanzen je Quadratmeter. Das Unternehmen darf die gentechnisch veränderten Pflanzen zwischen 2008 und 2011 freisetzen.

Kartoffeln
Zum gleichen Datum hat das BVL dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln unter analogen Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den Gemeinden Falkenberg/Elster (Brandenburg), Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben, Ortsteil Üplingen (Sachsen-Anhalt). Die Grösse der pro Standort und Jahr genutzten Freisetzungsfläche beträgt maximal einen Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2008 bis 2012 maximal 45000 Knollen pro Standort und Jahr freisetzen, wobei die Pflanzdichte sich an der landwirtschaftlichen Praxis orientiert. Ähnliche Freisetzungen wurden bereits in den Jahren 2006 und 2007 genehmigt.

Auflagen zur Sicherheit
Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zum Schluss, dass von den Freisetzungsversuchen keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber Vorsorgemassnahmen. Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Zuckerrüben zu vermeiden, muss der Betreiber die Freisetzungsfläche und einen Kontrollstreifen um die Freisetzungsfläche während der Vegetationsperiode in zweiwöchigem Abstand auf Rüben kontrollieren, die Blütenstände bilden und diese noch vor der Blüte vernichten. Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Eine Verfütterung der Zuckerrüben oder die Verwendung für Lebensmittelzwecke ist nicht zulässig. Nicht für Untersuchungen verwendetes Material muss vernichtet werden. Nach Abschluss des Freilandversuches ist eine einjährige Anbaupause für Zuckerrüben einzuhalten, um ggf. nachwachsende gentechnisch veränderte Zuckerrüben auf der Versuchsfläche einschliesslich des Randstreifens kontrollieren zu können.

Die zur Freisetzung genehmigten ZuckerrĂĽben enthalten ein Gen, das die Pflanzen gegenĂĽber dem herbiziden Wirkstoff Glyphosat tolerant macht. Im Rahmen der Freisetzung sollen die landwirtschaftlichen und typischen Merkmale der Pflanzen erfasst, Inhaltsstoffe analysiert und Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen untersucht werden.

Um eine Verbreitung der gentechnisch veränderten Kartoffeln zu verhindern, wird der Betreiber zwischen den Freisetzungsflächen und Äckern mit nicht gentechnisch veränderten Kartoffeln zehn Meter Abstand einhalten. Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen. Vor der Ernte der Knollen werden die oberirdischen Teile der Kartoffelpflanzen chemisch oder mechanisch abgetötet. Die Freisetzungsflächen müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung dahingehend kontrolliert werden, ob auf der Fläche verbliebene gentechnisch veränderte Kartoffeln nachgewachsen sind. Ist dies der Fall, so ist die Nachkontrolle um ein Jahr zu verlängern.

Im Freilandversuch sollen 538 Kartoffellinien mit unterschiedlichen gentechnisch veränderten Eigenschaften untersucht werden. Die übertragenen Gene stammen aus der Kartoffel, einer Wildkartoffel sowie dem Ackerwildkraut “Ackerschmalwand”. Bei bestimmten Linien wurde die Zusammensetzung der Stärke in den Knollen verändert, so dass die Stärke durch das Ausschalten einer Genfunktion einen geringeren Amyloseanteil aufweist. Weitere Kartoffellinien sollen widerstandsfähiger gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule sein. Die geernteten Kartoffeln werden vom Betreiber für Untersuchungen verwendet oder können als Pflanzgut für die darauf folgende Saison eingesetzt werden. Eine Verwendung der gentechnisch veränderten Kartoffeln als Lebens- oder Futtermittel ist nicht zulässig.

Quelle:
Landwirtschaftlicher InformationsDienst, Schweiz

Anbau von Gen-Kartoffel nicht genehmigt

- Kategorie Kartoffel, Praxis, Kartoffelanbau, Gentechnik

GMO Compass berichtet über die Entscheidung der zuständigen EU-Kommission die Genehmigung für den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte „Amflora“ für das Jahr 2008 noch nicht zu genehmigen.

Bei „Amflora“ handelt es sich um eine Kartoffelsorte, bei der die genetische Veränderung zu einer vermehrten Produktion von Amylopectin-Stärke führt. Diese Kartoffelsorte wurde bereits 2003 von BASF entwickelt. Für 2005 wurden dann die ersten Freilandtests genehmigt, bei denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt nachgewiesen werden konnten. Trotzdem betrachteten die Minister des Europarats diese Grundlage als nicht ausreichend, um den Anbau endgültig europaweit zu genehmigen.

Peru: Urheimat der Kartoffel verbietet Gen-Kartoffeln

- Kategorie Kartoffelanbau, Gentechnik

Der Wiener Standart berichtet ĂĽber “Gentechnik-freie Urkartoffel Schutz-Zonen” in Peru:
In der EU wird die Gentechnik-Kartoffelsorte Solanum Tuberosum L. EH92–527–1 von BASF für den Anbau freigegeben werden, und das trotz aller Berichte zu negativen Auswirkungen von Gen-Kartoffeln.
Dem hingegen, so berichtet das Londoner International Institute for Environment and Development (IIED), beschliesst die Regierung von Cusco – eine Region in den peruanischen Anden – alle gentechnisch veränderten Kartoffelsorten zu verbieten.

In dieser Region Südamerikas liegt die Urheimat der Kartoffel, und immer noch werden dort zahlreiche Varietäten, die einzigartig sind, auf herkömmliche Weise gezüchtet – über 3.000 wurden bislang gezählt.

“Solange die Wissenschaftler zwar wissen, wie man synthetische Gene in Nutzpflanzen einschleust, allerdings keine Ahnung haben, wie man diese auch wieder herausbekommt, hat Gentechnologie in der Landwirtschaft nichts verloren”, meint der Gentechnik- Experte Werner MĂĽller von Global 2000. Das treffe natĂĽrlich vor allem auf die Kartoffel in Peru zu.
“Das Einbringen gentechnisch veränderter Sorten macht ein natĂĽrliches System damit irreversibel kaputt”, gibt MĂĽller zu Bedenken.

Freisetzungsversuche mit GVO-Kartoffeln in neuen Bundesländern

- Kategorie Praxis, Kartoffelsorten, Zucht, Gentechnik

In Deutschland werden im kommenden Jahr weitere Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten (GVO) Kartoffeln stattfinden.
BASF Plant Science plant, an vier Standorten in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Feldversuche mit zwei GVO-Kartoffelsorten zu realisieren:
In einer Kartoffelsorte sind zwei Gene aus einer Wildkartoffel eingeführt, um eine Resistenz gegen den Phytophtora-Pilz zu erreichen. Phytophtora ist die berüchtigte Kraut- und Knollenfäule.
In der zweiten Kartoffel ist ein Stärkebildungs-Gen blockiert. Die Knollen enthalten dadurch weniger Amylose-Stärke und mehr Amylopektin-Stärke enthalten. Dadurch wird sich die Kartoffeln für bestimmte industrielle Verwendungen besser eignen.

Die Freisetzungsfläche beträgt jeweils etwa einen Hektar. Es werden jeweils 45.000 GVO-Pflanzen angebaut. Zwischen 2008 und 2012 wird die Wirksamkeit der Phytophtora-Resistenz untersucht.
Für beide GVO-Kartoffeln sollen Daten über Eigenschaften und Verhalten im Vergleich zu konventionellen Kartoffeln erhoben und Umweltauswirkungen beobachtet werden. Bis zum 15. Januar 2008 finden sich die Anträge beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin und bei Behörden an den Versuchsstandorten ausgelegt. Etwaige Einwände können bis zum 15. Februar eingereicht werden.

Quelle: TransGen-Wissenschaftskommunikation
Datum: 13.12.2007

Wirken neue Gentec-Kartoffeln gegen Altersblindheit?

- Kategorie Kartoffel, Forschung, Zucht, Gentechnik

Neue Lebensmittel mit gesundheitsfördernder Wirkung werden als Functional Foods (funktionelle Lebensmittel) bezeichnet.
Ihr Verzehr soll gleichzeitig gegen bestimmte Krankheiten vorbeugen, das Immunsystem stärken oder die Verdauung verbessern. Eine weitere Bezeichnung für solche Lebensmittel ist Nutraceutical, zusammensetzt aus nutrition (Ernährung) und pharmaceutical (Arzneimittel).

Beispiele fĂĽr Functional Foods sind:

* Probiotische Lebensmittel (Probiotika), in der Regel Joghurt und andere fermentierte Milchprodukte, die besondere Milchsäurebakterien enthalten, welche gegen Magensäure und Gallensalze unempfindlicher sind und daher in höherer Zahl als “konventionelle” Bakterien den Darm erreichen.
* Margarine mit pflanzlichen Sterolen (Phytosterine). Diese Stoffe tragen dazu bei, den Cholesterinspiegel zu senken.

Grundsätzlich ist es möglich, mit gentechnischen Verfahren Pflanzen so zu verändern, dass sie gesundheitsfördernde Stoffe neu oder in größeren Mengen produzieren.

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Dies ist der Fall bei einer neuen Functional Food - Kartoffelsorte,
der Zeaxanthin-Kartoffel
einer Kartoffel, die möglicherweise gegen Altersblindheit wirksam ist.

Zeaxanthin gehört zur Gruppe der Xanthophylle welche wiederum zur Gruppe der Carotine (Carotinoide) gehören. Die Verbindung ist schwer löslich in Petrolether und Wasser (< 1 mg/l bei 20 °C), jedoch löslich in Methanol, Essigsäureethylester und Chloroform.

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In Pflanzen spielt Zeaxanthin eine wichtige Rolle bei der Umwandlung von Licht in Wärme, damit die Pflanze bei hoher Strahlungsintensität keinen Schaden nimmt.
Zeaxanthin kommt zusammen mit seinem Isomer Lutein als Pigment in der Retina vor (speziell im sogenannten Gelben Fleck - Makula Lutea). Er schĂĽtzt die Netzhaut als Filter vor zu hoher Lichteinstrahlung.
In letzter Zeit gewinnt in der Medizin Zeaxanthin zunehmend an Interesse, da es möglicherweise bei bestimmten Formen von retinalen Degenerationen, und hier insbesondere bei der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD), eine schützende Wirkung besitzen könnte, welche auf der antioxidativen Wirkung der Verbindung beruht.

Kartoffeln produzieren zwar auch Zeaxanthin in den Knollen, dieses wird aber von einem Enzym umgewandelt. Durch die gentechnische Veränderung wird dieses Enzym blockiert und Zeaxanthin reichert sich in bis zu 130fach erhöhter Konzentration in der Knolle an.
Entwickelt wurde diese Kartoffel im Rahmen eines vom Bundesministerium fĂĽr Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekts “Verbesserung der gesundheitlichen Qualität von Lebensmitteln durch Erhöhung und Modifikation des Carotinoid-Gehaltes”.
Es waren etliche öffentliche Forschungseinrichtungen wie auch Privatunternehmen beteiligt. Ziel war es sowohl mit gentechnischen als auch mit anderen Verfahren der modernen Pflanzenzüchtung den Carotinoid-Gehalt in verschiedenen Pflanzenarten zu erhöhen.

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Ende April 2003 wurden diese gentechnisch veränderte Kartoffeln erstmals im Freilandversuch nach vorheriger Genehmigung durch das Robert-Koch-Institut auf dem Versuchsgut Roggenstein vom Lehrstuhl für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung zu Versuchszwecken angebaut. Doch zwei Monate später wurde das Versuchsfeld von Unbekannten zerstört. Bereits im Zuge des Genehmigungsverfahrens hatte es heftige Proteste gegen die Freisetzung gegeben. Die Gemeinde Olching, Umweltverbände und das Umweltinstitut München hatten zahlreiche Einwendungen eingereicht. Schließlich wurde gegen den Genehmigungsbescheid geklagt, was zu verschärften Auflagen für den Freisetzungs-Versuch führte.

Seit 2005 werden in Roggenstein und ab 2006 auch an einem weiteren Standort Untersuchungen zur biologischen Sicherheit der Zeaxanthin-Kartoffel durchgeführt. Im Rahmen der vom BMBF geförderten Sicherheitsforschung zu trangenen Pflanzen geht es in zwei Projekten um die Auswirkungen dieser Kartoffel auf die Bodenmikroflora sowie Bakterien und Pilze im Bereich der Pflanzenwurzeln.

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Quellen fĂĽr diesen Artikel sind wikipedia.org und bioSicherheit - Gentechnik - Pflanzen - Umwelt

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln

- Kategorie Kartoffel, Zucht, Gentechnik

bioSicherheit.de ist der deutsche Ableger des
Biosafenet.
Dieses von der EU gegrĂĽndete Netzwerk arbeitet in der Sicherheitskontrolle GenManipulierter Organismen (GMO).
Sie unterstützt wiederum die Aktivitäten
der International Society for Biosafety Research (ISBR)
und nimmt aktiv an den alle 2 Jahre stattfindenden International Symposia on Biosafety of Genetically Modified Organism (ISBGMO) teil.

Die Kartoffel ist nach Mais und Raps die Pflanze mit den meisten Freisetzungsversuchen in der EU. Bis Mai 2006 waren 256 Versuche mit Kartoffeln genehmigt, die meisten in Deutschland (66), den Niederlanden (58) und GroĂźbritannien (37).

Freisetzungsversuche arbeiten mit dem Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) in die Umwelt:
Immer, wenn eine gentechnisch veränderte Pflanze, Tiere oder Mikroorganismen auĂźerhalb eines “geschlossenen Systems” – etwa Labor, Gewächshaus oder Produktionsanlage - absichtlich in die Umwelt ausgebracht werden sollen, liegt eine Freisetzung vor. Jede Freisetzung muss genehmigt werden; sie wird nur erlaubt, wenn Mensch und Umwelt nach dem Stand des Wissens nicht gefährdet werden.

* Jeder Antrag wird einzeln geprĂĽft. Eine Genehmigung gilt immer nur fĂĽr einen bestimmten Organismus an einem bestimmten Standort.
* Inzwischen ist ein “vereinfachtes Verfahren” möglich, wenn genĂĽgend Erfahrungen mit einem gentechnisch veränderten Organismus gemacht worden sind. Dann können auch weitere Standorte fĂĽr Versuche nachgemeldet werden.
* Die Genehmigungspflicht gilt unabhängig vom Zweck der Freisetzung – sei es zur Grundlagenforschung, zur Entwicklung einer neuen Sorte, zu Anbauversuchen oder zur Sicherheitsforschung.

Erst wenn das Inverkehrbringen – die wirtschaftliche Nutzung eines GVOs – ohne Auflagen genehmigt ist, sind Freisetzungen ohne Erlaubnis möglich. Ein gentechnisch veränderter Organismus gilt dann als “dereguliert”.

FĂĽr die Freisetzung, das Inverkehrbringen von GVOs sowie fĂĽr “gentechnische Arbeiten im geschlossenen System” gelten in allen EU-Ländern die gleichen gesetzlichen Vorschriften. Freisetzungen werden durch die jeweils zuständige Behörde der einzelnen Mitgliedsländer genehmigt.

Bei der Kartoffel interessieren sich Forschungsinstitute und Unternehmen in erster Linie für Veränderungen der Stärkezusammensetzung und anderer Inhaltsstoffe. Das schlägt sich in den Freisetzungsversuchen nieder: Bei mehr als der Hälfte aller genehmigten Anträge ging es um Freilandtests mit Kartoffeln, bei denen mit gentechnischen Verfahren in denKohlenhydrat stoffwechsel eingegriffen wurde.

Damit unterscheidet sich die Kartoffel deutlich von anderen Pflanzenarten. Während etwa bei Mais, Raps oder Zuckerrübe vor allem gentechnisch vermittelte Resistenzen gegen Herbizide, Schädlinge oder Krankheitserreger überwiegen, spielen diese Merkmale bei Kartoffel - zumindest in Europa - eine nachrangige Rolle.

Einige Projekte beschäftigen sich mit gentechnischen Abwehr-Strategien gegen eine von vielen Landwirten gefürchtete hartnäckige Pflanzenkrankheit: den Pilz Phytophthora infestans , den Erreger der Kraut- und Knollenfäule. Für 2006 sind Freisetzungen mit pilzresistenten Kartoffeln in Schweden, den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland und Irland beantragt worden.

1993 wurden in Niedersachsen die ersten gentechnisch veränderten Kartoffeln freigesetzt - schon damals mit Eingriffen in den Kohlenhydratstoffwechsel. Bei etwa 49 der 66 bis Mai 2006 genehmigten Versuche wurden Kartoffeln mit veränderter Stärkezusammensetzung und neuen Inhaltsstoffen im Freiland getestet.

(Quelle: biosicherheit.de).

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